E-Sign -
Ihre Lösung für digitale Signaturen
Rechtssicheres signieren ist auch online möglich: Mit der elektronischen Signatur E-Sign. Exklusiv für Personaldienstleister, Konzerne und Großunternehmen.
Erhältlich als nahtlose Integration in unsere Software MAVES oder als eigenständiges Produkt.
Unterzeichnen Sie jetzt sicher und digital mit E-Sign!
Rechtswirksame einfache elektronische Signatur
Erfüllt die Textform nach § 126b BGB – geeignet für Arbeitnehmerüberlassungsverträge nach § 12 AÜG.
Automatischer Zeitstempel inklusive
Signaturzeitpunkt wird systemseitig erfasst und dokumentiert – für zusätzliche Rechtssicherheit.
Keine eIDAS-Abhängigkeit
Kein Vertrauensdiensteanbieter erforderlich – rechtlich sauber nach nationalem Recht umgesetzt.
Hosting & Betrieb in Deutschland
Datenverarbeitung in ISO-27001-konformer Umgebung, DSGVO-konform.
Speziell für HR- & Workforce-Prozesse entwickelt
Optimiert für AÜV, Dienstverträge und MSP-Anwendungsfälle.
E-Sign Lizenz
für 9.50 € pro User/ pro Monat
Interne E-Sign Signatur
für 0,80 € pro Signatur als Benutzer mit einer E-Sign Lizenz
Externe E-Sign Signatur
für 2,40 € pro Signatur als externer Gastbenutzer
Intuitives und sicheres signieren ist dank E-Sign online möglich.
Erfahren Sie mehr über E-Sign
Vorteile von E-Sign
auf einem Blick
Zeitsparend
Unterzeichnet mit einem Klick
Sicher
Verschlüsselte Übertragung
Global
Keine Extrakosten im Ausland
Nachhaltig
Umweltfreundlich und papierlos
Einfach
Durch mobile App- & TAN-Verfahren
100% Digital
Dank Cloud auf jedem Endgerät überall abrufbar
Zertifiziert
Anerkannt durch die Bundesnetzagentur
Qualifiziert
Nach e-IDAS Standard
Ressourcensparend
Bis zu 70% sparsamer
Safety first - So ist E-Sign gesichert
Der Vertrauensdiensteanbieter, mit dem die EMS GmbH zusammenarbeitet, ist A-Trust. Eine Anbindung zu Swisscom oder der Bundesdruckerei sind auf Wunsch ebenfalls möglich. Eine Verschlüsselung und Fälschungssicherung der Daten findet über Hash-Werte statt.
Die gesamte Software-Entwicklung der EMS GmbH ist nach dem ISO 27001-Standard zertifiziert. Demnach wendet sie ausschließlich durch das Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik (BSI) empfohlene Verschlüsselungsmechanismen an.
Erfahren Sie mehr über E-Sign und die qualifizierte elektronische Signatur in unserem Whitepaper
Fragen und Antworten
Einseitige Rechtsgeschäfte, wie beispielsweise eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses, oder notarielle Beglaubigungen können nicht elektronisch unterschrieben werden.
Software-Lösungen wie beispielsweise unser E-Sign erstellen individuelle qualifizierte elektronische Signaturen.
Die rechtliche Grundlage der qualifizierten elektronischen Signatur ist in Artikel 25 der eIDAS-Verordnung geregelt.
Führende Unternehmen
signieren bereits digital mit E-Sign.
Wann starten Sie?
Die Sicherheit sensibler Dokumente ist zu jeder Zeit gewährleistet.
Kontaktieren Sie uns!
Jetzt Kontakt aufnehmen und den ersten Schritt zu Ihrer Lösung machen – wir sind bereit, wenn Sie es sind.