Digitale Arbeitsverträge: Was Unternehmen rechtlich wissen müssen

MA_Foto_Pietro_Mattina

Pietro Mattina

Digitaler Arbeitsvertrag an jedem Ort der Welt

Arbeitsverträge digital erstellen, versenden und unterschreiben: Was früher nach zusätzlichem Aufwand klang, gehört inzwischen für viele Unternehmen zum modernen HR-Prozess. Digitale Vertragsprozesse reduzieren Papier, verkürzen Durchlaufzeiten und erleichtern die Dokumentation. 

Doch ein PDF mit digitaler Unterschrift ist nicht automatisch in jedem Fall rechtlich ausreichend. Entscheidend ist, welche Form das Gesetz für den jeweiligen Vorgang verlangt. Besonders im Arbeitsrecht müssen Unternehmen deshalb zwischen Schriftform, Textform und elektronischer Form unterscheiden. 

Hinweis

Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung oder individuelle rechtliche Prüfung dar. Die rechtliche Beurteilung digitaler Vertrags- und Signaturprozesse hängt insbesondere vom jeweiligen Dokument, Vertragsinhalt, Anwendungsfall und den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. Die dargestellten Informationen ersetzen daher keine individuelle rechtliche Beratung. Vor der Einführung oder Umstellung entsprechender Prozesse empfehlen wir, die konkrete Gestaltung rechtlich prüfen zu lassen.

Was ist ein digitaler Arbeitsvertrag?

Als digitaler Arbeitsvertrag wird in der Praxis ein Arbeitsvertrag bezeichnet, der elektronisch erstellt, übermittelt und digital verwaltet wird. Je nach rechtlichen Anforderungen kann auch eine elektronische Signatur Bestandteil des Prozesses sein. Dabei lässt sich der gesamte Ablauf von der Vertragserstellung über Freigabe und Übermittlung bis zur Ablage digital abbilden.

In der Praxis kommen dabei unterschiedliche Verfahren zum Einsatz: 

  • Erstellung des Vertrags aus einer digitalen Vorlage 
  • Elektronischer Versand an den Arbeitnehmer 
  • Digitale Prüfung und Freigabe 
  • Elektronische Signatur 
  • Automatisierte Dokumentation des Signaturvorgangs 
  • Digitale Archivierung des Vertrags 

Der entscheidende Punkt: Digitalisierung und rechtliche Formanforderungen sind zwei unterschiedliche Fragen. Ein digitaler Prozess kann rechtssicher gestaltet werden, sofern die für den jeweiligen Vorgang geltenden gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden. 

Sind digitale Arbeitsverträge in Deutschland erlaubt?

Grundsätzlich können Arbeitsverträge in Deutschland auch ohne Schriftform zustande kommen. Ein normaler Arbeitsvertrag muss also nicht zwingend schriftlich abgeschlossen oder unterschrieben werden.

Davon zu unterscheiden ist die gesetzliche Nachweispflicht: Arbeitgeber müssen die wesentlichen Vertragsbedingungen eines Arbeitsverhältnisses dokumentieren. Nach dem Nachweisgesetz kann dieser Nachweis unter bestimmten Voraussetzungen inzwischen auch in Textform elektronisch übermittelt werden. Das Dokument muss unter anderem für den Arbeitnehmer zugänglich sein, gespeichert und ausgedruckt werden können; außerdem muss der Arbeitgeber zur Bestätigung des Empfangs auffordern.

Für bestimmte Vertragsgestaltungen und arbeitsrechtliche Erklärungen gelten allerdings weiterhin strengere Formvorschriften. Das betrifft beispielsweise die Befristung eines Arbeitsvertrags und die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses.

Schriftform, Textform und elektronische Form: Wo liegt der Unterschied?

Für Unternehmen ist diese Unterscheidung zentral: 

Form Was bedeutet das? Typisches Beispiel
Keine besondere Form
Eine Erklärung kann grundsätzlich auch mündlich oder auf andere Weise abgegeben werden
Abschluss eines normalen Arbeitsvertrags
Textform
Eine lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger. Eine eigenhändige Unterschrift ist nicht erforderlich.
Elektronischer Nachweis wesentlicher Arbeitsbedingungen unter den Voraussetzungen des NachwG
Schriftform
Eine eigenhändige Unterschrift auf einer Urkunde ist grundsätzlich erforderlich.
Kündigung eines Arbeitsverhältnisses; Befristungsabrede
Elektronische Form
Die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform kann grundsätzlich durch eine qualifizierte elektronische Signatur ersetzt werden, sofern das Gesetz dies zulässt.
Nur bei Rechtsgeschäften, bei denen die elektronische Form nicht ausgeschlossen ist

Welche Form erforderlich ist, hängt vom jeweiligen Vorgang ab. § 126 BGB regelt die Schriftform, § 126b BGB die Textform. Wichtig ist dabei: Nicht für jeden Arbeitsvertrag schreibt das Gesetz überhaupt eine besondere Form vor. Entscheidend ist vielmehr, ob für den konkreten Vertragsinhalt oder die konkrete Erklärung eine bestimmte Form gesetzlich vorgeschrieben ist.

Für die Praxis bedeutet das: Nicht die Frage „Kann ich das Dokument digital signieren?“ steht am Anfang, sondern die Frage „Welche Form verlangt das Gesetz für diesen konkreten Vorgang?“. 

Wann reicht die digitale Form nicht aus?

Gerade hier liegt eine häufige Fehlerquelle bei der Digitalisierung von HR-Prozessen. Zwar können normale Arbeitsverträge grundsätzlich formfrei geschlossen werden. Für einzelne Bestandteile oder arbeitsrechtliche Erklärungen schreibt das Gesetz jedoch eine bestimmte Form vor. Diese Anforderungen können durch einen elektronisch signierten PDF-Vertrag nicht in jedem Fall erfüllt werden.

Ein wichtiges Beispiel ist die Befristung eines Arbeitsvertrags. Nach § 14 Abs. 4 TzBfG bedarf die Befristung zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Eine elektronische Signatur ersetzt diese gesetzlich vorgeschriebene Schriftform nicht. Wird die Schriftform nicht eingehalten, kann die Befristung unwirksam sein – der Arbeitsvertrag kann dann grundsätzlich als unbefristet gelten.

Bei der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses gelten besonders strenge Anforderungen. § 623 BGB schreibt die Schriftform vor und schließt die elektronische Form ausdrücklich aus. Eine Kündigung per E-Mail oder mit einer elektronischen Signatur ist daher nicht ausreichend.

Eine digitale HR-Strategie sollte deshalb nicht auf dem Prinzip „alles elektronisch“ beruhen. Sinnvoller ist eine differenzierte Prüfung jedes Dokumententyps. 

Was müssen Unternehmen bei digitalen Arbeitsverträgen beachten?

Ein digitaler Vertragsprozess sollte nicht nur schnell, sondern auch nachvollziehbar, kontrollierbar und in die bestehenden HR-Prozesse integriert sein. 

Dabei sollten Unternehmen zunächst zwischen dem Abschluss eines Arbeitsvertrags und dem Nachweis seiner wesentlichen Vertragsbedingungen unterscheiden. Nicht jeder Arbeitsvertrag benötigt eine Unterschrift, um wirksam zustande zu kommen. Gleichzeitig bestehen gesetzliche Nachweispflichten und für bestimmte Inhalte oder Erklärungen besondere Formvorgaben.

Besonders relevant sind folgende Punkte: 

1. Rechtliche Formanforderungen prüfen

Vor der Digitalisierung sollte geklärt werden, ob für das jeweilige Dokument überhaupt eine besondere Form vorgeschrieben ist und welche Anforderungen gegebenenfalls gelten.

Dabei sollten insbesondere folgende Fragen geprüft werden: 

  • Ist Textform ausreichend? 
  • Ist Schriftform vorgeschrieben? 
  • Ist die elektronische Form ausgeschlossen? 
  • Welche gesetzlichen Fristen gelten? 
  • Gibt es besondere Anforderungen für Befristungen oder Änderungen? 

2. Identität der Unterzeichner sicherstellen

Ein digitaler Signaturprozess sollte eindeutig nachvollziehbar machen, wer ein Dokument unterzeichnet hat. Je nach Dokument und rechtlicher Anforderung können unterschiedliche Signaturniveaus relevant sein. 

Dabei sollte nicht pauschal davon ausgegangen werden, dass jede elektronische Signatur dieselbe rechtliche Funktion erfüllt. 

3. Dokumente revisionsfähig dokumentieren

Bei Vertragsprozessen ist nicht nur das finale Dokument relevant. Auch der Prozess dahinter kann wichtig sein. 

Eine professionelle Lösung sollte deshalb beispielsweise nachvollziehbar dokumentieren: 

  • Wer hat den Vertrag erstellt? 
  • Wer hat ihn freigegeben? 
  • Wann wurde er versendet? 
  • Wann wurde er unterzeichnet? 
  • Welche Version wurde unterzeichnet? 
  • Welche Änderungen gab es? 
  • Wann wurde der Vorgang abgeschlossen? 

4. Datenschutz und HR Compliance berücksichtigen

Arbeitsverträge enthalten sensible personenbezogene Informationen. Entsprechend müssen digitale Vertragsprozesse datenschutzkonform gestaltet und Zugriffsrechte sauber geregelt werden. 

HR Compliance bedeutet dabei nicht nur die Einhaltung einzelner gesetzlicher Vorschriften. Entscheidend ist, dass rechtliche Anforderungen in den tatsächlichen Prozess integriert werden. 

Welche Vorteile haben digitale Arbeitsverträge?

Der größte Vorteil digitaler Arbeitsverträge liegt nicht in der eingesparten Briefmarke. Der eigentliche Mehrwert entsteht durch die Digitalisierung des gesamten Prozesses. 

Schnellere Vertragsabschlüsse

Arbeitsverträge können unmittelbar nach der Freigabe an den Arbeitnehmer übermittelt werden. Postversand, Ausdruck und manuelle Rücksendung entfallen dort, wo der digitale Prozess rechtlich zulässig ist. 

Das kann insbesondere bei kurzfristigen Einstellungen oder hohem Vertragsvolumen relevant sein. 

Weniger manueller Verwaltungsaufwand

Digitale Workflows reduzieren wiederkehrende Tätigkeiten in HR und Administration: 

  • Dokumente erstellen 
  • Verträge versenden 
  • Unterschriften nachverfolgen 
  • Rückläufer kontrollieren 
  • Dokumente manuell ablegen 
  • Bearbeitungsstände per E-Mail verfolgen 

Mehr Transparenz

Ein digitaler Prozess schafft einen nachvollziehbaren Status über offene und abgeschlossene Vertragsvorgänge. 

Gerade in Unternehmen mit vielen Einstellungen oder mehreren beteiligten Abteilungen wird dadurch sichtbar, wo ein Vertrag im Prozess gerade steht. 

Bessere Skalierbarkeit

Je höher das Vertragsvolumen, desto stärker machen sich manuelle Prozesse bemerkbar. Digitale Vertragsprozesse können dagegen standardisiert und in bestehende HR-, Workforce– oder VMS-Prozesse integriert werden. 

Digitale Arbeitsverträge und externe Arbeitskräfte

Besonders interessant wird die Digitalisierung bei Unternehmen, die nicht nur eigene Mitarbeiter beschäftigen, sondern regelmäßig mit externen Arbeitskräften und Personaldienstleistern arbeiten. 

Bei Zeitarbeit, Freelancern und anderen externen Ressourcen entstehen häufig deutlich mehr Vertrags- und Dokumentationsvorgänge als bei klassischen Einstellungen. Gleichzeitig sind mehrere Parteien beteiligt. 

Damit steigt die Gefahr, dass Verträge, Freigaben und Nachweise über E-Mail, Excel und verschiedene Ablagesysteme verteilt werden. 

Ein professioneller MSP kann hier helfen, diese Prozesse zentral zu strukturieren. EMS verbindet dabei Workforce Management, Prozesssteuerung und Compliance und unterstützt Unternehmen bei der Steuerung von Zeitarbeit, Freelancern und weiteren externen Ressourcen. 

Gerade bei Arbeitnehmerüberlassung kann ein digitaler Signaturprozess einen praktischen Vorteil bieten: Verträge und Freigaben lassen sich schneller zwischen den beteiligten Parteien austauschen und dokumentieren. 

E-Sign: Digitale Signatur in HR- und Workforce-Prozessen

Für Unternehmen mit hohem Vertragsvolumen reicht eine isolierte Signaturfunktion häufig nicht aus. Entscheidend ist die Einbindung in den gesamten Prozess. 

Mit E-Sign bietet EMS eine auf Workforce- und Personaldienstleistungsprozesse ausgerichtete Lösung für digitale Signatur-Workflows. Dokumente können erstellt, versendet, freigegeben und elektronisch signiert werden. Signaturvorgänge werden dabei nachvollziehbar dokumentiert. 

E-Sign lässt sich zudem in bestehende Workforce- und VMS-Strukturen integrieren, beispielsweise in MAVES oder SAP Fieldglass. Dadurch kann die digitale Signatur Bestandteil eines durchgängigen Prozesses werden, statt als separates Tool neben dem eigentlichen Workforce Management zu stehen. 

Gerade bei großen Mengen an Verträgen und Dokumenten entsteht dadurch ein praktischer Vorteil: weniger Medienbrüche, kürzere Durchlaufzeiten und eine bessere Übersicht über offene Vorgänge. 

Digitale Arbeitsverträge als Teil von HR Compliance

Die Digitalisierung von Verträgen sollte nicht isoliert betrachtet werden. Sie ist Teil eines größeren HR-Compliance-Prozesses. 

Ein moderner Vertragsworkflow sollte deshalb beispielsweise sicherstellen, dass: 

  • nur freigegebene Vertragsvorlagen verwendet werden, 
  • notwendige Prüfungen vor dem Versand erfolgen, 
  • die richtigen Personen freigeben, 
  • gesetzliche Formvorgaben berücksichtigt werden, 
  • Signaturvorgänge nachvollziehbar dokumentiert werden, 
  • Dokumente kontrolliert abgelegt werden, 
  • Zugriffsrechte auf sensible Vertragsdaten geregelt sind. 

Gerade bei komplexen Workforce-Strukturen können standardisierte digitale Workflows dazu beitragen, Fehlerquellen zu reduzieren und Verantwortlichkeiten klarer abzubilden. 

EMS unterstützt Unternehmen dabei im Rahmen seines HR Compliance– und MSP-Ansatzes, regulatorische Anforderungen in standardisierte Prozesse und digitale Systeme zu integrieren. 

Worauf Unternehmen bei der Auswahl einer Signaturlösung achten sollten

Nicht jede elektronische Signaturlösung ist automatisch für komplexe HR- und Workforce-Prozesse geeignet. 

Vor der Einführung sollten Unternehmen deshalb insbesondere prüfen: 

  • Rechtliche Anforderungen: Werden die für die jeweiligen Dokumente erforderlichen Formvorgaben berücksichtigt? 
  • Workflow: Lassen sich mehrere Freigabe- und Signaturstufen abbilden? 
  • Dokumentation: Gibt es einen nachvollziehbaren Audit-Trail? 
  • Integration: Kann die Lösung an bestehende HR-, ERP- oder VMS-Systeme angebunden werden? 
  • Skalierbarkeit: Kann auch ein hohes Vertragsvolumen effizient verarbeitet werden? 
  • Berechtigungen: Lassen sich Rollen und Zugriffsrechte differenziert steuern? 
  • Datenhaltung: Werden Anforderungen an Datenschutz und Informationssicherheit angemessen berücksichtigt? 

Die zentrale Frage sollte daher nicht lauten: „Welches Signaturtool ist am günstigsten?“ 

Sondern: „Wie lässt sich der gesamte Vertragsprozess digital, nachvollziehbar und passend zu den rechtlichen Anforderungen abbilden?“ 

Fazit: Digitale Verträge sind mehr als eine digitale Unterschrift

Digitale Arbeitsverträge können HR-Prozesse deutlich beschleunigen und den administrativen Aufwand reduzieren. Gleichzeitig sollten Unternehmen zwischen dem formfreien Abschluss eines normalen Arbeitsvertrags, gesetzlichen Nachweispflichten und besonderen Formvorgaben für einzelne arbeitsrechtliche Vorgänge unterscheiden.

Entscheidend ist deshalb die Unterscheidung zwischen fehlender Formvorgabe, Textform, Schriftform und elektronischer Form. Insbesondere bei Befristungen und Kündigungen gelten weiterhin besondere Anforderungen.

Für Unternehmen mit vielen internen und externen Arbeitskräften liegt der größere Hebel deshalb in der End-to-End-Digitalisierung des Vertragsprozesses: von der Erstellung und Freigabe über die Signatur bis zur Dokumentation und Integration in das Workforce Management. 

Genau hier verbinden Lösungen wie E-Sign, HR Compliance und ein MSP operative Geschwindigkeit mit strukturierten Prozessen und nachvollziehbarer Governance. 

Kontaktieren Sie uns!

Jetzt Kontakt aufnehmen und den ersten Schritt zu Ihrer Lösung machen – wir sind bereit, wenn Sie es sind.

Christian Ratte-Polle von EMS

Christian Ratte-Polle

Head of Managed Services

Weitere Beiträge

Für eine bessere Lesbarkeit verzichten wir auf dieser Website teilweise auf geschlechtsneutrale Sprachformen. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Sollte eine Formulierung nicht geschlechtsneutral sein, ist dies ausschließlich der besseren Lesbarkeit geschuldet und nicht als Wertung zu verstehen.